Der Lehnsherr ist verpflichtet, einem jeden seiner unfreien Untertanen eine angemessene Wohnung, ausreichend Nahrung und ein Mindestmaß an Kleidung und Kulturgütern zur Verfügung zu stellen. Leibeigene sind, im Gegenzug für ihre Versorgung, verpflichtet jede Aufgabe zu übernehmen, die ihm das Haus überträgt und die er in der Lage ist zu leisten. In diesem Sinne kann das Haus seine Leibeigenen zum Militär einberufen, als Pioniere und Siedler in neue Kolonien verfrachten oder die Unfreien in eigenen Werkstätten und Fabriken arbeiten lassen. Allerdings gibt es ein festgelegtes Reglement, welche Arbeiten ein Unfreier zu leisten hat - darüber hinaus ist er angemessen zu kompensieren. Sofern die Arbeitsleistung des Bewohners nicht benötigt wird, kann der Unfreie eine beliebige Tätigkeit aufnehmen. Dies kann nur in begründeten Fällen versagt werden. Geld, welches ein Unfreier verdient, gehört ihm. In einigen Gebieten muss der Arbeitgeber die Steuern für seine Beschäftigten von der Lohnauszahlung abziehen und entrichten, in anderen Regionen ist der Bürger selbst dafür verantwortlich. Mit diesem Geld kann sich ein Unfreier zusätzlichen Besitz erwerben, Kulturgüter nutzen oder sparen und die Bürgerschaft erwerben.